Kinder-Ferienlager


                                                                

§1 Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung eines oder mehrerer Teilnehmer und der Überweisung von 55,00/*110,00 Euro je Teilnehmer, auf das Konto der Firma OVM, Herr Tollas, Postbank München, bietet der Anmelder, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

§2 Bezahlung

Die Höhe der Anzahlung beträgt 55,00/*110,00 Euro je Teilnehmer und ist bei Annahme des Vertrages zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht  erfolgen, ist die Firma OVM berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Haupt-Zahlung je Teilnehmer, hat innerhalb von 30 Tagen nach Vertrags-Abschluss zu erfolgen, ist spätestens aber 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Ratenzahlung kann vereinbart werden.

§3 Leistungen

Die Leistungen der Firma OVM beschränken sich auf den Buchungszeitraum. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

§4 Reiserücktritt

Der Anmelder hat das Recht auf Rücktritt für alle angemeldeten Teilnehmer. Es gilt die Schriftform und der Eingang bei der Firma OVM. Folgende Storno-Kosten werden pro Person erhoben:

bis 10 Tage vor Reisebeginn 25%

bis    5 Tage vor Reisebeginn 50%

Die Storno-Kosten entfallen bei Stellung eines Ersatz-Teilnehmers.

§5 Reiserücktritt durch die Firma OVM

Bei Eintritt höherer Gewalt kann die Firma OVM, vom Vertrag gegen Erstattung der eingezahlten Beiträge zurück treten. Gleiches gilt, wenn eine Mindestanzahl von 15 Teilnehmern nicht erreicht wird in einzelnen Durchgängen. Die Firma OVM, vertreten durch Herrn Tollas,  kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Teilnehmer des Ferienlagers, trotz Abmahnung, die Durchführung des Ferienprogramms erheblich stört oder gefährdet. Die hieraus entstehenden Kosten werden vom Teilnehmer/Anmelder getragen.

§6 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Firma OVM beschränkt sich auf den Reisepreis.

§7 Gewährleistung

Wird das Ferienlager nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann Abhilfe gefordert werden. Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, besteht die Verpflichtung, dem entsprechenden Leistungserbringer den Mangel aufzuzeigen und die Möglichkeit der Abstellung des Mangels zu geben. 

§8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Bestimmungen.

*Anzahlung für Kombi 1 und 2



Foto: Felsenbad Pottenstein by Marc Tollas/Top 100 bei pixelio.de